ZWECK, ZUSTÄNDIGKEIT UND
VERANTWORTLICHKEIT IM BETREUUNGSBÜROS
Das Betreuungsbüro (BeB) ist die zentrale Betreuungseinrichtung der nicht
bewirtschafteten Betreuung auf Standortebene.
Aufgabe der BeB ist die Betreuung der Zielgruppe im Rahmen der nicht bewirtschafteten
Betreuung, die qualifizierte Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten
bei der Wahrnehmung ihres Betreuungsauftrags, die Leistungserbringung der Info-
Punkte, die Mitwirkung bei der Erstellung des „Standortbezogenen Konzepts der Betreuung
und Fürsorge“ sowie die entsprechende Information über Angebote der
nicht bewirtschafteten Betreuung.
AUFGABEN IM BETREUUNGSBÜROS
- Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten und der Zielgruppe am StO in
- Angelegenheiten der dienstlichen und außerdienstlichen nicht bewirtschafteten Betreuung.
- Planung, Koordinierung, Vorbereitung und Durchführung von Betreuungsmaßnahmen und Freizeitaktivitäten;
- Bewirtschaftung (Verleih, Materialerhaltung, Vereinnahmung) des Betreuungsmaterials (BeMat);
- Informierung über die Fürsorgemaßnahmen des Dienstherrn ( z. B. Sozialdienst der Bw,
- Wohnungsfürsorge, Familienservice) am StO;
- Vermittlung an zuständige Stellen (z. B. Sozialdienst etc.),
- Sicherstellen eines aktuellen standortbezogenen Internetauftritt;
- Informierung über die Fürsorgemaßnahmen (z. B. Kinderbetreuungssituation);
- Informierung über interne und externe Angebote der Betreuung und Fürsorge, in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf oder zu sozialen Belangen.
ZIELGRUPPE DES BETREUUNGSBÜRO
- aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige;
- Veteraninnen und Veteranen;
- Reservistendienst Leistende sowie deren Angehörige und Bezugspersonen
- Hinterbliebene;
- Angehörige verbündeter und befreundeter Streitkräfte sowie deren Familienangehörige, die mit Angehörigen der Bw in derselben oder in benachbarten Liegenschaften stationiert sind oder sich aufgrund von Übungen u. ä. zeitweilig im Standortbereich (StOBer) aufhalten, können grundsätzlich Betreuungsleistungen des BeB in Anspruch nehmen.
Zutritt zur Kaserne
Kasernenordnung Laupheim Stand 16.08.2016
4.3 Besucherregelung; 4.3.1 Allgemeines
Personen, die nicht im Besitz einer Zutrittsberechtigung Truppen-, Reservisten-,
Dienst- oder Kasernensonderausweis für den FlPl LAUPHEIM sind und eine andere
Person/Dienststelle besuchen wollen, sind Besucher.
Besucher haben sich grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass kein Führerschein auszuweisen und sind dem Passwechselverfahren zu
unterziehen. Abholung durch den Besuchten an der Hauptwache.
Gem. Absprache KasKdt / KasFw
Vereinfachtes Verfahren Betreuungsbüro
Vorherige Anmeldung über Email oder telefonische Absprache
07392 9797 1340 KasKdt / KasKdtLaupheim@bundeswehr.org
07392 9797 1342 KasFw /HSG64StOKasAngelObjS@bundeswehr.org
07392 9797 4010 / 4011 /4014 UstgPers StOÄ (BeB Laupheim)
UstgPersStOAeLaupheim@bundeswehr.org
Ausleihartikel
Gaming
Playstation 4 / PS4-Spiele
Playstation 5 / PS5-Spiele
Nintendo-Switch / Switch-Spiele
Meta Quest 2 VR-Brille / VR-Spiele
Outdoor
GPS Handgerät
Geocaching I bis III
Kubb
Cornhole
Tennis
Tischtennis
Badminton
Fahrräder
Boseln
Ludo in XXL
Bollerwagen
Leitergolf
KanJam
Tauziehen
Spikeball
Wassersport
Kanus
Badeinsel
SUPs
Schwimmhilfen
Schlauchboot
Pilz-Anker
Veranstaltungsequipment
Mobile Lautsprecher
Nebelmaschine mit Laser
Partylicht
Biertischgarnituten
Pavillons
Stehtische inkl. Hussen
elektrische Heizstrahler
Beer Pong Tisch
Tischkicker
Nagelstamm
Gesellschaftsspiele